Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal im offenen Ganztag bieten wir die Rettungsfähigkeit an.

Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe:
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.
Das Schwimmabzeichen in Bronze wird während des Kurses abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind nicht gefordert.

Inhalte:
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Organisationen entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz/Lehrschein vermittelt:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW
     
  • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • Handhabung von Hilfsmitteln.

Die Kursdauer beträgt 6 UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.

Teilnehmerzahl:
Mindestens 6 Teilnehmer, maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

Kursgebühr:
60,- Euro pro Person (incl. Ausstellung des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze). Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.

Zertifizierung:
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, ausgegeben durch die Dezernate 48.05 (Sport) der Bezirksregierungen ab.

Bemerkungen:
Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit finden sie auf der Seite www.nordrhein.dlrg.de (bitte auf der Startseite dem „Rettungsring“ und den Informationen für Lehrkräfte an Schulen in NRW folgen).

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Für die Anmeldung und Rückfragen schreiben Sie bitte eine eMail an rettungsfaehigkeit(at)gl.dlrg.de

 

Rettungsfähigkeit

Zum 1. Dezember 2014 trat, die von DLRG u.a. entwickelte, Rettungsfähigkeit in Kraft.

Die Rettungsfähigkeit wird von Lehrkräften, deren Hilfskräften (Sporthelfern), helfenden Schülerinnen und Schülern und helfenden Erziehungsberechtigten bei Stunden (auch außerschulisch) im und am Bewegungsraum Wasser benötigt.

Die Rettungsfähigkeit wird in 6 Lerneinheiten à 45 Minuten erworben. Davon sind 3 Lerneinheiten Theorie und 3 Lerneinheiten Wasserpraxis. In einer Gruppe finden sich maximal 12 Teilnehmer. Die Kosten für die Rettungsfähigkeit betragen einheitlich in ganz NRW 60€. Das erfolgreiche Bestehen des Kurses wird mit einem staatlichen Zertifikat bescheinigt.

Folgende Anforderungen werden in der Wasserpraxis gestellt:

  • Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20m
    • Die Lehrkraft verfügt über das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze und
    • kann einen 5kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen und
    • eine Person schleppen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

     
  • Bei der Nutzung öffentlicher beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20m, muss die Lehrkraft oder
    • Das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzen und
    • von der Wasseroberfläche einen 5kg schweren Gegenstand vom Beckenboden herauf holen und zum Beckenrand bringen und
    • 10m weit tauchen und
    • sich aus der Umklammerung durch in Gefahr geratene Personen lösen uns
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- und Achselschleppgriff 15m weit schleppen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. (BASS 13-59-Nr.1)

     
  • Bei einem öffentlichen, aber nicht beaufsichtigten Badeplatz (z.B. bei Klassenfahrten)

An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier:

DLRG und Schule Nordrhein

Erlass Sicherheit im Schulsport 1.12.2014

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.